Die Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) wurden vom 11. November 2025 bis 22. Dezember 2025 öffentlich dem fakultativen Referendum unterstellt. In dieser Frist sind keine Referendumsbegehren bei der Gemeinderatskanzlei eingegangen. Die Rahmennutzungsplanung wird nun dem Kanton St. Gallen zur Genehmigung eingereicht.
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07.01.2026
Rahmennutzungsplanung: Referendum unbenützt abgelaufen (Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz [sGS 151.2; abgekürzt GG])
Publ.-Nr.:
00.238.705
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
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