Nachdem innert der Referendumsfrist vom 9. Oktober 2025 bis 17. November 2025 gegen den I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Au kein Referendumsbegehren eingegangen ist, hat der Gemeinderat Au festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist. Der I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Au tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
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17.12.2025
I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Au: Referendum unbenützt abgelaufen (Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz [sGS 151.2; abgekürzt GG])
Publ.-Nr.:
00.236.283
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
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