(Art. 139, Planungs- und Baugesetz)
Bauherrschaft: Armin Oehy, Bahnhofstrasse 85a, 9445 Rebstein
Grundeigentümer: Armin Oehy, Bahnhofstrasse 85a, 9445 Rebstein
Projektverfasser: Kobelt AG, Staatsstrasse 7, 9437 Marbach
Bauprojekt: Abbruch Gebäude Nr. 1375, Neubau eines Doppeleinfamilienhaus (nördlicher Gebäudeteil), Installation einer Luft/Wasser-Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage
Baulage: Buchenstrasse 4a, 9434 Au, Parz. Nr. 2014
Einsprachefrist: Vom 2. April 2026 bis 15. April 2026
(Koordinierte Auflage zusammen mit dem südlichen Gebäudeteil des Doppeleinfamilienhaus)
Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist auf der Bauverwaltung (Gemeindehaus Büro 5) zur Einsicht öffentlich auf. Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 Planungs- und Baugesetz innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung dem Gemeinderat einzureichen.