Mit Publikation vom 12. November 2025 wurde die Totalrevision Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) gestützt auf Art. 36 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Referendumsfrist lief während 40 Tagen vom 12. November 2025 bis 22. Dezember 2025. Sie ist unbenutzt abgelaufen. Die Stimm­berechtigten haben dem Erlass somit zugestimmt.

Mit Verfügung vom 30. März 2026 genehmigte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Rahmennutzungsplanung mit Auflagen (Zonenplan und Baureglement).

Rechtsmittel

Gemäss Art. 37 Abs. 3 PBG wird der Entscheid der Stimmberechtigten unter Eröffnung einer Rekurs­frist von 14 Tagen amtlich bekannt gemacht. Zustimmende Entscheide können mit Rekurs angefoch­ten werden, wenn der Rekurrent/die Rekurrentin im Auflageverfahren Einsprache erhoben hat. Rekur­se sind schriftlich und begründet an das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, zu richten.