Auf dem Grundstück Nr. 395 sowie teilweise auf den Grundstücken Nrn. 2518 und 2343 ist ein Mehrfamilienhaus geplant. Die heutige Erschliessung führt ab der Hauptstrasse Au bis zum Bereich des Gebäudes Vers.-Nr. 1993 und ist bisher nicht klassiert. Für die hinreichende Erschliessung des Bauvorhabens ist die Klassierung und der Ausbau der Erschliessungsstrasse als Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 405, erforderlich.
Der Gemeinderat Au hat den Teilstrassenplan Hauptstrasse, Au, Neuklassierung in Gemeindestrasse 3. Klasse, am 15. Juni 2026 genehmigt.
Gestützt auf Art. 39 ff Strassengesetz (abgekürzt StrG; sGS 732.1) liegen der Erlass sowie die weiteren Unterlagen während 30 Tagen, vom 22. Juni 2026 bis 21. Juli 2026, im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre, Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf.
(Koordinierte Auflage zusammen mit dem Bauprojekt Abbruch Gebäude Nrn. 521/522, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Installation einer Wärmepumpe mit drei Erdsonden sowie einer Photovoltaikanlage, Hauptstrasse 128, 9434 Au.)
Rechtsmittel
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Teilstrassenplan, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können, gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG), während der Auflagefrist beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (Art. 41 Abs. 4 PBG i.V.m. Art. 153 Abs. 2 PBG und Art. 45 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.