Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Betreffend Ergebnis und Durchführung der kommunalen Urnenabstimmung vom 30. November 2025 zur Unterführung für Fuss- und Veloverkehr Eulenweg bis ARA-Kreisel ist die Beschwerdefrist von 14 Tagen unbenützt abgelaufen. Der Unterführung für Fuss- und Veloverkehr wurde mit 825 Ja-Stimmen zu 733 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 35.96%. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis festgestellt und dankt allen Abstimmenden für ihr Vertrauen.
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07.01.2026
Feststellung Abstimmungsergebnis vom 30. November 2025
Publ.-Nr.:
00.238.921
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
Rubrik: Gemeindepublikationen / Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
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